Betriebskosten sind die auf den Mieter umlegbaren Bewirtschaftungskosten.
Aufstellung der Betriebskosten laut § 2 BetrKV:
- Öffentliche Lasten des Grundstücks (z.B. Grundsteuer)
- Kosten der Wasserversorgung
- Kosten der Entwässerung
- Kosten des Betriebs einer Heizungsanlage bzw. der gewerblichen Lieferung von Wärme
- Kosten des Betriebs einer zentralen Warmwasserversorgungsanlage bzw. der gewerblichen Lieferung von Warmwasser
- Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- Kosten des Betriebs eines Personen- oder Lastaufzugs
- Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung
- Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
- Kosten der Gartenpflege
- Kosten der Beleuchtung
- Kosten der Schornsteinreinigung
- Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- Kosten für den Hauswart
- Kosten einer Gemeinschafts-Antennenanlage bzw. einer mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage
- Kosten der Einrichtungen für Wäschepflege
- Sonstige Betriebskosten