Fortbildung gem. MaBV
Auch Makler müssen sich gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) weiterbilden. Damit soll eine Steigerung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen erreicht werden. Der Makler übernimmt gegenüber dem Kunden auch eine Beraterfunktion und sollte deshalb die notwendigen gesetzlichen Grundlagen in der Immobilienbranche kennen. Aus diesem Grund haben wir im Jahr 2020 Fortbildungen zu folgenden Themen absolviert: